Nutzt oder gebraucht ein Erbe eine Erbschaftssache exklusiv und schuldet er hiefür der Erbengemeinschaft eine Entschädigung, so verjährt diese auch während des Gesamthandverhältnisses.
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 141 III 522 ff.
Links
- Erbrecht: Auch Forderungen des Nachlasses gegen einen Erben verjähren | bnlawyers.ch
- Verjährung | verjaehrung.ch