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Erbengemeinschaft

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Prozessführung

Rechtsgebiet:
Erbengemeinschaft
Stichworte:
Erbengemeinschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mitglieder sind aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nur gemeinsam befugt zur:

  • Aktivprozesse
    • Prozesseinleitung (als notwendige Streitgenossenschaft)
    • Rechtsmittelergreifung
  • Passivprozesse
    • Passivlegitimation im Allgemeinen
      • Beklagung bloss einzelner Erben (wegen solidarischer Haftung) möglich
      • Keine zwingende passive Streitgenossenschaft
    • Passivlegitimation als Gesamthänder (bewegliche Sachen, Immobilien)
      • Beklagung aller Erben
      • Zwingende passive Streitgenossenschaft
  • Prozess der Erbengemeinschaft gegen einen Erben

Ausnahme

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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