LAWINFO

Erbengemeinschaft

QR Code

Berechtigung an den Nachlassrechten

Rechtsgebiet:
Erbengemeinschaft
Stichworte:
Erbengemeinschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Die Rechte des gemeinsamen Vermögens stehen allen einzelnen Erben (als Gesamthänder) und nicht der Erbengemeinschaft (als Gesamthandschaft) zu.

Träger aller Nachlassgegenstände und Nachlassrechte bilden dementsprechend die einzelnen Miterben. Sie sind während der Dauer der Erbengemeinschaft an sämtlichen Erbschaftsobjekten – zur gesamten Hand – berechtigt.

Einzelheiten

Die Erbengemeinschaft hat «von Gesetzes wegen» folgende Ausgestaltung:

  • Erben werden automatisch Gesamteigentümer der Nachlassgegenstände:
    • Eigentumserwerb bei Immobilien ausserbuchlich
    • Erbfolgevormerk bringt Buchlage des Grundbuchs in Uebereinstimmung mit der tatsächlichen Rechtslage
    • Mit dem Erbfolgevormerk werden
      • nur Name und Vorname der Erben sowie das Gesamthandverhältnis („Gesamteigentümer infolge Erbengemeinschaft“) vorgemerkt.
      • keine Quoten der einzelnen Erben registriert.
  • Erben sind mit ideelen, aber nicht individuell verfügbaren Quoten beteiligt.
  • Erben werden Gesamthänder sämtlicher Vermögensurrogate, d.h. von Gegenständen, die aus Mitteln der Erbschaft für diese erworben wurden.
  • Erben kommt Nutzen aus den Nachlassaktiven gemeinsam zu.
  • Wertveränderungen (Wertzuwachs und Wertreduktion) berühren die Erben gemeinsam.

Keine Besitzes-, Nutzungs- und Gebrauchsrechte einzelner Erben

  • Die zwingende Ausgestaltung der Erbengemeinschaft als Gesamthandschaft lässt keine Sonderrechte (Besitzes-, Nutzungs- und Gebrauchsrechte) einzelner Miterben zu.
  • Judikatur: BGE 58 II 403

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.