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Erbengemeinschaft

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Auflösung durch den Richter

Rechtsgebiet:
Erbengemeinschaft
Stichworte:
Erbengemeinschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht vergessen werden darf die Möglichkeit der Aufhebung der Erbengemeinschaft durch den Richter und die Erbteilungsvornahme durch den Richter:

  • Ausrichtung des Erbteilungsanspruchs gemäss ZGB 604 Abs. 1 (Erbteilung i.e.S.)

    • Funktion

      • Die richterlichen Möglichkeiten sind auf die Erbteilung i.e.S. beschränkt.
    • Entscheidungskompetenz

      • Die Erbteilungskompetenz des Richters ist eine unterschiedliche, je nach Rechtsbegehren
  • Richterliche Erbteilung

    • Klagefälle nicht aufgrund des Erbrechts, sondern aufgrund eines strittigen Rechtsgeschäfts

      • zB Anrufung des Richters im Anschluss an die Vereinbarung einer Erbanteils-Abtretung im Zusammenhang mit danach entstandenen Meinungsverschiedenheiten
      • zB Anrufung des Richters im Zusammenhang mit der Umwandlung der Erbengemeinschaft
    • Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung

      • Jeder Mitererbe und Vertragspartner kann den Richter individuell und zur Durchsetzung seines Rechts anrufen
  • Weiterer Richtereinsatz

    • Prozessuale Geltendmachung

      • https://law.ch/lawinfo/erbengemeinschaft/prozessfuehrung
    • Teilungsanspruch des Miterben

      • Prozessuale Geltendmachung des Teilungsanspruch

Literatur

  • Allgemein
    • WOLF STEPHAN, Grundfragen der Auflösung der Erbengemeinschaft – mit besonderer Berücksichtigung der rechtsgeschäftlichen Aufhebungsmöglichkeiten, Bern 2004, S. 106 ff., S. 216, S. 220 + S. 259 ff.
  • Richterliche Erbteilung

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