In der Praxis sind folgende Erbengemeinschaftstypen anzutreffen:
Erbengemeinschaft
Typische Gemeinschaft zur gesamten Hand.
Fortgesetzte Erbengemeinschaft
Dauer der Erbengemeinschaft geht über die vom Gesetzgeber angedachte Einsatzdauer des Instituts hinaus (» Zweck der Erbengemeinschaft)
Reduzierte Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft, bei der Miterben ausgeschieden sind und die Gemeinschaft unter verbleibenden Miterben fortgesetzt wird.